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Begriff | Definition | Bild |
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Berechnung Unterhalt |
Theoretisch wäre es möglich, Ihnen an dieser Stelle eine genaue Anleitung für die Berechnung des Unterhalts zu geben. Praktisch würde das den Rahmen des Mediums Internet völlig sprengen. Die Standardwerke der juristischen Fachliteratur widmen der Berechnung des Unterhalts jeweils mehrere 100 Seiten. Derzeit ergehen zum Thema Berechnung des Unterhalts fast täglich neue Urteile der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs. Die Frage, wie ein Unterhalt richtig zu berechnen ist, ist also nicht einfach zu beantw | |
Düsseldorfer Tabelle |
(Achtung: alte Zahlen!) Nach § 1612a I 2 BGB richtet sich der Kindesunterhalt "nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes." Dieses sächliche Existenzminimum wird vom Gesetzgeber gelegentlich nach oben angepasst, wodurch sich auch die Unterhaltssätze erhöhen. Das ist jetzt wieder geschehen, und zwar durch das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz", vgl BT-Drucks. 17/15. Das sächliche Exi | |
Einkommen |
Einkommen - das Grundprinzip Wieviel Unterhalt zu zahlen ist, hängt davon ab, welches Einkommen der Unterhaltspflichtige hat. Dabei ist das unterhaltsrechtliche Einkommen zwar meistens, aber nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. Was gehört zum Einkommen? Einkommen sind zunächst alle Bruttoeinkünfte einer Person. Dabei ist Einkommen, das nicht monatlich anfällt ( z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) auf das Jahr umzulegen, also durch 12 zu teilen und das Zwölftel dem Monatseinkommen | |
Freistellung |
Ein Verzicht auf die Zahlung von Kindesunterhalt ist nur eingeschränkt möglich. Kein Verzicht für die Zukunft Für die Zukunft kann schon von Gesetzes wegen auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden, §1614 BGB. Ein Verzicht für die Vergangenheit ist allerdings möglich. Trotzdem streben viele Eltern Vereinbarungen an, die darauf hinauslaufen, dass der Unterhaltsverpflichtete für das Kind keinen Unterhalt mehr bezahlen sollen (zum Beispiel, weil die Kinder anderweit versorgt sind beziehungsweise eher st | |
Großeltern |
Wenn Eltern für ihre Kinder nicht mehr sorgen können, dann sollen die Großeltern das Sorgerecht bekommen, wenn sie es haben wollen. Sie sind dann grundsätzlich dem Jugendamt vorzuziehen. Der Sachverhalt In dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall begehrten die Großeltern die Übertragung der Vormundschaft für ihr Enkelkind, hilfsweise wenigstens die Übertragung der Pflegschaft. Den Eltern des Kindes war die elterliche Sorge vorläufig entzogen worden. Das Oberlandesgericht hatte die elterliche | |
Hortkosten |
Hortkosten, also Kosten für die Betreuung eines Kindes außer Haus sind nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH ( BGH NJW 2009, 1816 = FamRZ 2009, 962) Mehrbedarf des Kindes. Hortkosten - im normalen Unterhalt nicht enthalten Das heißt, dassHortkosten in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten sind. Hortkosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, wobei | |
Kinderbetreuungskosten |
Kinderbetreuungskosten, also Kosten für die Betreuung eines Kindes außer Haus sind nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH ( BGH NJW 2009, 1816 = FamRZ 2009, 962) Mehrbedarf des Kindes. Kinderbetreuungskosten - im normalen Unterhalt nicht enthalten Das heißt, dass Kinderbetreuungskosten in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten sind. Kinderbetreuungskosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen. Der Verteilungsschlüssel r | |
Leistungsfähigkeit |
Maßgeblich für die Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Unterhalt sindEinkommen und Vermögen des Zahlungspflichtigen. Leistungsfähigkeit und Einkommen Ob jemand leistungsfähig ist, hängt in erster Linie von seinem Einkommen ab. Wer nicht arbeitet, obwohl er könnte, oder wer nicht genug arbeitet, obwohl er mehr könnte, der muss sich ein fiktives Einkommen zurechnen lassen, aus dem dann der zu zahlende Unterhalt errechnet wird. Mehr zum Einkommen. Leistungsfähigkeit und Vermögen Außerdem kann der, | |
Minderjährige - Unterhalt |
Fast jeder Anspruch unterliegt grundsätzlich der Verjährung, und das gilt auch für den Unterhalt. Verjährungsfrist: 3 Jahre Unterhalt verjährt grundsätzlich drei Jahre nach Fälligkeit, wobei allerdings die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Unterhalt fällig geworden ist. Ein Beispiel: der Ehemann hat für Juni 2007 keinen Unterhalt gezahlt. Die Forderung der Ehefrau auf Zahlung des Unterhalts verjährt in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt aber erst am 1.1.20 | |
Naturalunterhalt |
Grundsätzlich sind beide Eltern verpflichtet, minderjährigen Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, bei dem die minderjährigen Kinder wohnen, tut das, in dem er sie versorgt, sie pflegt und erzieht ( sog. Naturalunterhalt). Es zahlt der, bei dem das Kind nicht lebt Der andere Elternteil muss seinen Teil des Unterhalts für die minderjährigen Kinder durch Zahlung eines monatlichen Geldbetrags leisten, sog. Barunterhalt. Ausnahme: Wechselmodell Etwas anderes gilt nur, wenn die Kinder sich zieml | |
PKH |
(Achtung - muss auf Umgangsrecht etc. umgeschrieben werden) Tatsächlich bekommen in etwa 70 % aller Scheidungsverfahren beide oder zumindest ein Beteiligter Prozesskostenhilfe. Das sind viel mehr Personen als in normalen zivilrechtlichen Verfahren. Der Grund dafür ist ganz einfach: In einer Vielzahl normaler zivilrechtlicher Verfahren übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Das tun sie im Scheidungsverfahren in aller Regel nicht, und deshalb weichen auch die rechtsschutzversicherten Prozesspar | |
Rechtsanwalt |
Können wir beide zusammen einen Anwalt beauftragen? Grundsätzlich brauchen sie für die Scheidung mindestens einen Anwalt. Derjenige Ehegatte, der die Scheidung einreicht, kann das nur über einen Anwalt tun. Der andere Ehegatte braucht nicht unbedingt einen Anwalt. Wenn er mit der Scheidung einverstanden ist und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Scheidung geklärt sind, braucht er nicht extra noch einmal einen Anwalt zu beauftragen. Diese Kosten kann man dann sparen. Ein Anwalt für beid | |
Schutzimpfung |
Das Gericht kann die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein übertragen, wenn Streit darüber besteht, ob das Kind geimpft werden soll. Gibt es Streit der Eltern darum, ob ihr Kind geimpft werden soll, dann kann das Familiengericht die elterliche Sorge, was diese eine Frage betrifft, auf einen Elternteil allein übertragen. Bei Streit um die Frage der Schutzimpfung wird das Sorgerecht dann im allgemeinen auf den Elternteil übertragen, der für die Schutzimpfung plädiert. Die Gerichte und insbesonder | |
Trennungsunterhalt |
UNTERHALT BEI GETRENNTLEBEN- die Voraussetzungen Leben die Eheleute getrennt, kann der weniger verdienende Ehegatte vom Besserverdienenden einen nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs-und Vermögensverhältnisse der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB. Keine Pflicht zur Erweiterung der beruflichen Tätigkeit Hatte ein Ehegatte vor der Trennung nicht gearbeitet, dann ist er auch im ersten Jahr des Getrenntlebens nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Hatte er nu | |
Umgangsrecht |
Der Begriff Umgangsrecht stammt aus dem Familienrecht und beschreibt den Anspruch auf Umgang, welchen ein minderjähriges Kind mit seinen Eltern besitzt – und umgekehrt. In der Praxis kommt das Recht überwiegend in jenen Fällen zum Tragen, in denen die Eltern getrennt voneinander leben. Das Umgangsrecht wird auch Besuchsrecht genannt. | |
Unterhalt |
Volljährige Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt gegen beide Elternteile. Das ist anders als bei minderjährigen Kindern; dort erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seine Unterhaltspflicht durch Erziehung, Betreuung und Pflege des Kindes. Bei volljährigen Kindern müssen grundsätzlich beide Eltern eigentlich Unterhalt zahlen. Berechnung des Anteils - Abzug eines Freibetrags Bei volljährigen Kindern sind also beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das bedeutet aber n | |
Versorgungsausgleich |
Was passiert eigentlich mit der Rente, wenn einer der beiden Eheleute nach der Scheidung alsbald stirbt? Ein Beispiel: Die Eheleute sind im Jahre 2005 geschieden worden. Der Ehemann musste von seiner Rente 300,00 € abgeben. Nach der Scheidung bezog die Ehefrau bis zu ihrem Tode im Jahre 2007 also 300,00 € mehr Rente. Was wird nun mit diesen 300,00 €? Bekommt sie ab dem Tod der Frau der Ehemann wieder? Oder verschwinden sie einfach in der Staatskasse? Rückübertragung innerhalb von 36 Monaten bei Tod des | |
Wehrdienst |
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt. Die Unterhaltspflicht ruht während Wehrdienst und Zivildienst Während der Ableistung des Wehrdienstes beziehungsweise des Zivildienstes ruht grundsätzlich die Unterhaltspflicht der Eltern. Das hat seinen Grund darin, dass während des Wehrdienstes beziehungsweise des Zivildienstes der Staat grundsätzlich komplett für sämtliche Bedürfnisse des Wehrpflichtigen beziehungsweise des Zivildienstleistenden sorgt. Er stel | |
Zugewinn |
Der Zugewinn - Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen Der Zugewinn jedes Ehegatten in der Ehe ist die Differenz zwischen seinem Anfangsvermögen und seinem Endvermögen. Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen Einige Beispiele: Der Ehegatte hatte ein Anfangsvermögen von 5000,00 € und hat ein Endvermögen von 10.000,00 €. Sein Zugewinn beträgt damit 5.000,00 € Auch Schulden werden berücksichtigt der Ehegatte war mit Schulden in die Ehe gegangen und hatte ein Anfangsvermögen von minus 10 |